Änderung der Preisangabenverordnung

Zum 28. Mai 2023 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Auf die Unternehmen kommt nun eine zusätzliche Informationspflicht bei der Werbung mit Preisermäßigungen zu: Zukünftig hat derjenige, der zur Eingabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.

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