Reform des EU-Designrechts

Mit Stellungnahme vom Januar 2023 hält auch die Bundesrechtsanwaltskammer eine Reform des EU-Designrechts für sinnvoll.

Denn die vor mehr als 20 Jahren geschaffene Designrichtlinie sowie die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wirken nicht nur im Hinblick auf die Begrifflichkeit "Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ antiquiert. Es ist auch dringend notwendig, die Regelungen an die Neuzeit (3-D-Druck, bewegte Designs, etc.) anzupassen. Seit längerem wird daher die Überarbeitung erwartet.

Zielsetzung ist:

  • Vereinfachungen und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters
  • Harmonisierung der Verfahren und Gewährleistung der Komplementarität mit den nationalen Gestaltungssystemen
  • Erlaubnis der Reproduktion von Original-Geschmacksmustern zum Zweck der Reparatur komplexer Erzeugnisse (must-match Regelung).
  • Vorschläge wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Nach Annahme der Vorschläge müssen die neuen Bestimmungen der        Richtlinie innerhalb von zwei Jahren von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden

Weitere Informationen können Sie hier abrufen.

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