Patente

Patente - Kanzlei Strasse Faul

Patente schützen neue technische Erfindungen. Sie sind Gradmesser des Innovations- und Entwicklungspotentials eines Unternehmens und spiegeln ökonomische Leistungsfähigkeit wieder.

Jahrelange Anstrengungen gehen in eine entscheidende Phase: Die wirtschaftliche Verwertbarkeit. Bevor Sie es Ihrem besten Freund erzählen, kommen Sie besser erst zu uns. Wir recherchieren den Stand der Technik, reichen Ihre Erfindung zur Anmeldung ein und verteidigen Sie gegen Nachahmer.

Der Inhaber des Patents erlangt durch die Anmeldung den zeitlichen und räumlich befristeten Vorteil über die Erfindung zu verfügen. Daher kann er auch eine nicht genehmigte gewerbliche Nutzung verbieten. Mit der Patentanmeldung wird das Patent veröffentlicht und kann anderen Erfindern seinerseits als Maßstab für Weiterentwicklungen im betreffenden Bereich dienen. 

Patente können bis zu einem Zeitraum von 20 Jahren aufrecht erhalten werden. Ein in Deutschland angemeldetes Patent gilt nur im Inland. Es ist jedoch möglich, das Patent auf andere Länder zu erstrecken. 

Wir begleiten Sie im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, damit das Verfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen werden kann. Dabei helfen wir Ihnen unter anderem dabei, eine effektive Patentrecherche in den schon bestehenden Schriften durchzuführen und im Bezug zu Ihrer Innovation zu bewerten, den Patentanspruch zu formulieren und Ihr Patent weiter zu entwickeln. Ferner vertreten wir Sie, sobald Sie Patentinhaber sind, bei Ansprüchen aus Patentverletzungen durch Dritte, bei Löschungsverfahren und sonstigen Patentstreitigkeiten. Selbstverständlich dehnen wir Ihr Patent auch auf andere Länder aus, zum Beispiel auf Länder der Europäischen Union, USA, Japan, China, Südkorea, Vietnam, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster werden oft auch als „kleine Patente“ bezeichnet. Das liegt daran, dass bezüglich der erfinderischen Leistung eigentlich kein so hoher Maßstab angesetzt wird wie bei einem Patent. Vergleichbar mit dem Patent gewährt das Gebrauchsmuster dem Inhaber für eine gewisse Zeit ein ausschließliches Benutzungs- und Verfügungsrecht.

Dabei ist ein Gebrauchsmuster schneller und einfacher zu erlangen als ein Patent. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. Die Schutzdauer beträgt danach 10 Jahre.

Mit einem Gebrauchsmuster können technische Erfindungen geschützt werden. Auch für chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel können Gebrauchsmuster eingetragen werden. Ausgenommen sind Verfahren, beispielsweise Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge.

Die Voraussetzungen einer Eintragung sind die Neuheit, erfinderische Leistung und die gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindungen. Wir führen für Sie sorgfältige Recherchen durch, um sicher zu stellen, dass diese Merkmale bei Ihrer Erfindung gegeben sind und die Eintragung reibungslos verläuft. Im weiteren Verlauf überwachen wir Ihr Gebrauchsmuster und stehen Ihnen im Falle von Verletzungshandlungen durch Dritte auch in einem gerichtlichen Verfahren zur Seite.

Das beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Gebrauchsmuster gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Im Unterschied zum Patent gibt es keine europäische Gebrauchsmusteranmeldung. Eine internationale Gebrauchsmusteranmeldung ist ebenfalls nicht möglich. Zudem gibt es nicht in allen Ländern die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes. So kennt die Schweiz zum Beispiel kein Gebrauchsmuster, jedoch ist die Anmeldung eines  Gebrauchsmusters in Frankreich, Belgien, Österreichund Tschechien möglich, um nur einige Beispiele zu nennen.